BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Allgemeines zum Arbeitslosengeld II

Ihr notwendiger Lebensunterhalt, mit Ausnahme der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, wird in sogenannten Regelbedarfen gewährt. Das bedeutet, dass die Regelbedarfe die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben pauschal abdecken.

 

Regelbedarfe 2022

Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist. Der volle Regelbedarf beträgt ab dem 1. Januar 2022 monatlich 449 €.

 

Der Regelbedarf für (Ehe-)Partner beträgt jeweils monatlich 404 €.  Kinder erhalten je nach Alter einen Regelbedarf von 285€  bis 376€.

Sozialgeld

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt. Ausgenommen sind grundsätzlich Personen, die (zum Beispiel auf Grund einer Behinderung) Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben.

Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt.


Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Bedarfen der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.


Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Bedarfe für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter Jerichower Land die Übernahme der Bedarfe für die Unterkunft und Heizung zugesichert hat. Die Zusicherung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Mitarbeiter. Die Zusicherung erfolgt, wenn

  • die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
  • ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.

Näheres zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung regelt die für den Landkreis Jerichower Land gültige Richtlinie.

Einmalige Leistungen

Über die Regelbedarfe hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für

  • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
  • die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaften und Geburt sowie
  • die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen sowie die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Näheres können Sie unter Punkt 2 der für den Landkreis Jerichower Land gültigen Richtlinie entnehmen.

 

Richtlinie für die Kosten der Unterkunft

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

06. 06. 2023 - 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

 

Aktuelles für Sie