Am 1. Januar 2022 treten die Regelungen des Teilhabestärkungsgesetzes zur Verbesserung der Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im SGB II in Kraft. Hier finden Sie ein Video, mit dem das BMAS über die Intention der Regelungen und der vom Deutschen Bundestag parallel zum Gesetzgebungsvorhaben gefassten Entschließung informiert.

Die Regelungen umfassen insbesondere die folgenden Punkte:

- Zur Verbesserung der Betreuungssituation erhalten Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in den Jobcentern Zugang zu den sozial-integrativen Leistungen neben dem Rehabilitationsverfahren, um ihnen eine nachhaltige Eingliederung in Arbeit zu ermöglichen. Dazu gehören die Leistungen des Sozialen Arbeitsmarktes nach dem Teilhabechancengesetz und kommunale Leistungen wie die Schuldner- und Suchtberatung. Die Jobcenter sind somit frei darin, Rehabilitanden nach eigenem Ermessen mit „ihren“ Leistungen zu fördern (mit Ausnahme der Leistungen nach §§ 16c und 16e SGB II).

- Weiterhin wird das sog.Leistungsverbot in Bezug auf die Leistungen zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 16 Absatz 1 SGB II i. V. m. den §§ 44 und 45 SGB III) aufgehoben. Die Jobcenter können somit ihre Vermittlungstätigkeit unmittelbar mit vermittlungsunterstützenden Leistungen flankieren und damit die Eingliederung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt deutlich beschleunigen.

- Durch die verpflichtende Einbeziehung der Jobcenter in das Teilhabeplanverfahren wird sichergestellt, dass die Rehabilitationsträger und die Jobcenter die von ihnen zu erbringenden Leistungen verbindlich koordinieren und aufeinander abstimmen. Die Mitwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Jobcenter im Rehabilitationsverfahren werden somit gestärkt und der Informationsaustausch zwischen den Jobcentern und den Rehabilitationsträgern datenschutzrechtlich abgesichert.

Mit der gesetzesbegleitenden Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, mit der Bundesagentur für Arbeit und den Ländern die Umsetzung der Regelungen zu begleiten. Durch besonderen Fokus auf die Personalentwicklung und -qualifizierung, Schnittstellenkonzepte und Fachaufsicht in den Jobcentern soll die Betreuungssituation der betroffenen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden über das Gesetz hinaus verbessert werden.

Weitere Informationen zum Teilhabestärkungsgesetz finden Sie hier: BMAS - Teilhabestärkungsgesetz.