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Kinderfreizeitbonus 2021 - Weitere Hilfe in der Pandemie

Ab August 2021 erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 EUR für jedes minderjährige Kind.   

Der Bundestag hat am 11.6.2021 mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. 

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kindergeld bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. 

Wenn Sie SGB II - Leistungen (Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld) erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Der Kinderfreizeitbonus. wird automatisch von Ihrem Jobcenter ab August ausgezahlt. 

In Fällen von parallelem Bezug von Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld und Kinderzuschlag (KiZ) wird der Kinderfreizeitbonus ab August automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Sonderseite der Familienkasse, die laufend aktualisiert wird. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 28. Juni 2021

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