Kennzahlen (§ 48a SGBII)

Die Neuregelungen zur Organisation des Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) sehen mit § 48a SGB II Vergleiche von Kennzahlen vor, um die Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenwahrnehmung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende feststellen und fördern zu können. Die Kennzahlen wurden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe abgestimmt und in der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II beschrieben. Die Kennzahlen, die jeden Monat veröffentlicht werden, dienen der Transparenz und sollen die Leistungsfähigkeit der Jobcenter fördern.

 

Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:

  • Verringerung der Hilfebedürftigkeit
  • Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
  • Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Um der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II gerecht zu werden, bedarf es darüber hinaus Ergänzungsgrößen, die weitere Informationen liefern und zudem Erklärungsansätze für konkrete Kennzahlenergebnisse bieten.

 

Hier finden Sie die aktuellen Kennzahlen für alle Jobcenter bundesweit.

 

Darüber hinaus erhalten Sie unter dem Link im Punkt "Hilfe & Erläuterungen" ausführliche Beschreibungen zu den Kennzahlen und Ergänzungsgrößen.

 

Interaktive Tabellen, Grafiken und Karten stehen für Analysen zur Auswahl. Der Kennzahlenvergleich beruht auf der durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit übermittelten Daten von der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Grundlage ist die laufende Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales