Schwerbehinterten Chancen eröffnen

Das Ministerium für Arbeit und Soziales, das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt und die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit haben am 07.12.2015 ein Arbeitsmarktprogramm für schwerbehinderte Menschen mit einer Laufzeit von 2016 bis 2020 verabschiedet.

 

Mit insgesamt 5 Millionen Euro, davon 3 Millionen Euro für Agenturen für Arbeit und Jobcenter, soll besonders betroffenen Schwerbehinderten die Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt können finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie einer/einem besonders betroffenen Schwerbehinderten die Chance einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt geben. Gefördert wird die Einstellung und Beschäftigung von folgenden schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 104 Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a bis d des Neunten

Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX):

  • besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 72 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a) bis e) SGB IX
  • langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen nach § 18 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
  • Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Absolventen von Förderschulen und inklusiv beschulte Absolventen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • alleinerziehende schwerbehinderte Menschen

Weiterführende Informationen zur Förderrung erhalten Sie unter der Servicerufnummer für Arbeitgeber: (0800) 4555520 *

 

* Der Anruf ist gebührenfrei