aktuelle Hinweise zum Corona-Virus

Liebe Besucher*innen,

aufgrund der aktuellen Lage durch das Corona-Virus sind Vorsprachen im Jobcenter ab sofort und bis auf Widerruf nur noch in absoluten Notfällen möglich.

Absolute Notfälle für eine persönliche Vorsprache sind:

  •  drohende Wohnungslosigkeit
  • nachgewiesene finanzielle Notlage (z. Bsp. durch Kontoauszüge)
  • drohende kurzfristige Energieabschaltung

 

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen vorerst ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine nicht absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen und es entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile.

 

In allen weiteren Fällen nutzen Sie bitte die nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten:        


Servicenummer    03921 913 3
Sonderhotline    03921 913 490


 

Anschrift
Martin-Luther-Straße 21, 39288   Burg
Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin
 

Gern können Sie auch Nachrichten und Unterlagen in den Hausbriefkästen an allen Standorten des Jobcenters Jerichower Land hinterlegen.

 

Unterlagen, Veränderungen und Weiterbildungsanträge sind auch mit dem Online-Portal Jobcenter.digital vollkommen zeit- und ortsunabhängig an uns zu übersenden.

Die Zahlung und Bearbeitung der Geldleistungen ist gewährleistet.

 

allgemeiner Hinweis:
Die Antragstellung auf Arbeitslosengeld-2 wirkt nach § 37 Absatz 2 Satz 2 SGB II auf den Ersten des Monats zurück, so dass sich im Regelfall selbst durch eine Verzögerung in der Antragstellung im jeweiligen Antragsmonat keine negativen Auswirkungen für Kundinnen und Kunden ergeben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 05. Februar 2021

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